Antrag: Abschaffung der Straßenbeitragssatzung         24.05.2018

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Waldems Herrn Raoul Nägele

Sehr geehrter Herr Nägele, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen:

Die Gemeindevertretung möge beschließen: „Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung über die Ausschüsse baldmöglichst einen Beschlussvorschlag zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Waldems und die prinzipiellen Möglichkeiten der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen über den Finanzhaushalt vorzulegen."

Begründung: Die Anwendung einer Straßenbeitragssatzung (SBS) wird den Kommunen nach dem heutigen Beschluss des Hessischen Landtags zukünftig frei gestellt werden. Die letzte Anwendung der geltenden SBS in Waldems liegt weit zurück und betraf zuletzt lediglich Gehwege längs klassifizierter Straßen oder sonstige Maßnahmen geringeren Umfanges. Mit dem Erlass von Beitragsbescheiden nach der geltenden SBS sind teilweise unzumutbar hohe finanzielle Belastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer verbunden.

Nach den von einem Fachbüro im Ausschuss erhaltenen Auskünften würde die Einführung einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und trotzdem Risiken der juristischen Anfechtbarkeit bergen und damit nicht oder nur stark zeitlich verzögert zur Anwendung kommen können.

Die Gemeindestraßen sind in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Die in den letzten Jahren praktizierten Unterhaltungsmaßnahmen sichern in keinster Weise einen anzustrebenden dauerhaft ausreichenden Zustand. Vielmehr treten teilweise bereits nach 1- 2 Jahren erneut Schäden auf, die ein weiteres Nachbessern erfordern. Diese Maßnahmen belasten den Ergebnishaushalt in nicht angemessener Weise. Bei einem weiteren Hinauszögern nachhaltig wirksamer Maßnahmen werden die Schäden unverhältnismäßig stark zunehmen und sich die Kosten dadurch unangemessen erhöhen. Somit ist bei der bisherigen Verfahrensweise eine nachhaltige Mittelverwendung nicht sichergestellt.

Eine nach geltender SBS beitragsfähige Erneuerung von Straßen verlangt einen so genannten grundhaften Ausbau. Dies bedeutet, dass der gesamte Straßenaufbau auf ganzer Parzellenbereite erneuert werden muss mit entsprechend hohen Kosten und einmaligen finanziellen Belastungen der Grundstücks- eigentümer. Eine Vielzahl beschädigter Straßen erfordert jedoch einen solchen grundhaften Ausbau nicht Laut Auskunft der Verwaltung kann aber die SBS bei einer nur teilweisen Erneuerung nicht angewendet werden.

Nach fachmännischer Einschätzung kann z.B. durch Erneuerung von einzelnen beschädigten Rinnen Lind Bordsteinen, Heben bzw. Teilerneuerung von Gehwegpflaster, Abfräsen der Asphaltschicht, Nachverdichtung und Teilergänzung des Unterbaues sowie Einbau einer neuen Asphaltschicht von Rinne zu Rinne ein Zustand erreicht werden, der für mehrere Jahrzehnte Nachbesserungen überflüssig macht. Dies verursacht auf längere Sicht vergleichsweise geringere Kosten, die zudem aus dem Finanzhaushalt finanziert werden könnten. Da die Straßen Ober einen langen Zeitraum genutzt werden, ist auch eine Kreditaufnahme zu rechtfertigen und so eine größere Generationengerechtigkeit erreichbar, als bei einer einmaligen Beitragserhebung.

Weitere Begründung ggf. mündlich.

Freie Wählergemeinschaft Waldems

Norbert Schwenk (Fraktionsvorsitzender)